Allgemeine Geschäftsbedingungen / Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Kostenloses Storno bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach werden 90 % des Reisepreises fällig.
5. a) der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenen Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5 b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Rauchen nur außerhalb der Wohnung erlaubt. Balkon/Terrasse.
7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.